Teilnahmebedingungen für die Wöhler Power Partner
Auf gute Zusammenarbeit
Ein partnerschaftlicher Umgang und kontinuierlicher, intensiver Dialog mit unseren Marktpartnern aus dem Fachhandwerk sind bei Wöhler Tradition. Mit dem Wöhler Power Partner-Programm bieten wir unseren direkt beziehenden Fachhandwerkern neben maßgeschneiderter Technik, die auch für zukünftige Anforderungen optimalen Nutzen bietet, weitere exklusive Leistungen, um ihre Position im Markt nachhaltig zu stärken. Dementsprechend sind auch die „Spielregeln“ für eine Teilnahme am Wöhler Power Partner-Programm so ausgestaltet, dass ein faires Miteinander selbstverständlich ist.
1. Mitgliedschaft
- Mit der Anmeldung als Wöhler Power Partner, im Weiteren Power Partner genannt, erkennt der teilnehmende Fachhandwerksbetrieb die folgenden Teilnahmebedingungen an.
- Die Mitgliedschaft im Wöhler Power Partner-Programm ist freiwillig. Mitglied kann grundsätzlich jeder Fachhandwerksbetrieb mit Sitz in Deutschland oder Österreich werden, der Wöhler-Produkte direkt von der Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH bezieht und diese nicht weiterverkauft. Power Partner ist stets das Unternehmen. Bei juristischen Personen entscheidet das jeweilige Unternehmen bei der Anmeldung, welche natürliche Person (Geschäftsführer, Prokurist, Mitarbeiter etc.) die Leistungen des Power Partner-Programms nutzen kann.
- Für die Teilnahme am Programm zieht die Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH pro Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag von 69 € zzgl. MwSt. vom Konto des Power Partners ein. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist mit der Beitrittserklärung zu erteilen. Bei Eintritt ab dem 01.07. eines Kalenderjahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag für das entsprechende Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern diese nicht bis zum 01.12. des laufenden Kalenderjahres in schriftlicher Form gekündigt wurde. Ist ein Kundenkonto bei Bankeinzug nicht gedeckt, behalten wir uns vor, dem Kunden eine Kostenpauschale von 15 € zu berechnen.
- Die Mitgliedschaft kann von Seiten des Power Partners jederzeit, spätestens aber mit einer Frist von einem Monat, bis zum Jahresende in schriftlicher Form gekündigt werden. Aus wichtigem Grund können Wöhler Power Partner fristlos kündigen. Eine Rückzahlung des eingezogenen Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.
- Eine Kündigung durch Wöhler ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, außer die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.
2. Leistungen des Power Partner-Programms
- Mit Abbuchung des Mitgliedsbeitrages ist der Power Partner berechtigt, die Leistungen des Wöhler Power Partner-Programms in Anspruch zu nehmen.
- Sonderrabatte: Power Partner erhalten einen exklusiven Sonderrabatt von 10 % auf die Listen- und Aktionspreise der Geräte, sowie 25 % auf Praxisseminare der Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Diese Rabatte werden direkt bei der Rechnungsstellung abgezogen und auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Ist ein Kundenkonto bei Bankeinzug nicht gedeckt, behalten wir uns vor, dem Kunden eine Kostenpauschale von 15 € zu berechnen. - Testgeräte: Damit Wöhler Power Partner bei neuen Geräten sicher gehen, dass diese Ihren Anforderungen entsprechen, können Sie sie nach dem Kauf 10 Tage lang testen. Sofern das Gerät nicht gefällt, nehmen wir es leicht benutzt, unbeschädigt und verpackt zurück und erstatten den Kaufpreis. Diese Möglichkeit bieten wir Power Partnern exklusiv bis zu 3x pro Jahr für folgende Produkte: Abgasanalysegeräte Wöhler A 400, Wöhler A 500, Wöhler A 600, Druckcomputer Wöhler DC 100, Wöhler DC 2000 und Inspektionskameras Wöhler VIS 220, Wöhler VIS 240, Wöhler VIS 330, Wöhler VIS 340. Der Power Partner trägt lediglich die Kosten für den Versand des Testgerätes an Wöhler sowie für eventuell anfallende Reparaturkosten bei Beschädigung des Testgerätes.
- Besondere Serviceleistungen: Im Servicefall erhält der Power Partner 5% Rabatt auf Reparaturkosten, sowohl auf Ersatzteile als auch auf Arbeitskosten.
Für viele Geräte von Wöhler gibt es einen Leihgeräte-Pool. Im Servicefall oder
bei Engpässen können Wöhler Power Partner darauf 30% günstigerzugreifen. - Power Event: Jedes Jahr wird unter den Wöhler Power Partnern die Teilnahmemöglichkeit an einem außergewöhnlichen Event verlost.
Pro 50,- € Netto Auftragswert erhält ein Power Partner ein entsprechendes Los für die Teilnahme an der Verlosung. Bei einer Auftragssumme ab 100,- € Netto erhält der Power Partner 2 Lose etc. Die Kumulierung von Aufträgen unter 50,- € ist nicht möglich. Mit der Jahresgebühr erhält der Wöhler Power Partner ebenfalls ein Los. Die Lose werden zentral bei Wöhler erfasst, Power Partner finden den aktuellen Losstand auf der Rechnung. Bei mehreren Losen nehmen alle Lose an der Verlosung in entsprechender Anzahl teil. Bei Rückabwicklung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Umtausch etc.) eines Kaufvertrages, für den dem Mitglied ein oder mehrere Lose zugeteilt wurden sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich Wöhler das Recht zur Stornierung der/des entsprechenden Lose(s) vor.
Die am Event teilnehmenden Power Partner werden im Laufe des Jahres bzw. spätestens 2 Monate vor dem Event ausgelost. Für Einkäufe nach der Auslosung erhalten Power Partner entsprechende Lose für das Event des folgenden Kalenderjahres.
Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Pro Power Partner ist nur ein Gewinn je Jahresevent möglich. Das Los ist nicht übertragbar und kann nicht ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Wöhler behält sich vor, den Umfang, Inhalt, Zeitpunkt und Gegenwert der Jahresevents nach eigenem Ermessen anzupassen.
Die Haftung von Wöhler ist, außer im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Körper oder Gesundheit, ausgeschlossen. - Persönliche Betreuung: Für alle Belange rund um das Wöhler Power Partner-Programm steht den Mitgliedern zu den üblichen Wöhler-Geschäftszeiten das Wöhler Power Partner Sekretariat telefonisch unter +49 2953 73 222 oder per E-Mail unter powerpartner@woehler.de zur Verfügung.
3. Datenschutz
- Wöhler darf alle Daten der Power Partner erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Daten für die Umsetzung der Mitgliedschaft im Wöhler Power Partner-Programm, einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung, notwendig sind.
- Sofern für die Umsetzung der Leistungen und Services des Power Partner-Programms erforderlich, ist Wöhler berechtigt, die entsprechenden mitgliedsbezogenen Daten an Kooperationspartner des Wöhler Power Partner-Programms weiterzugeben.
- Durch die Anmeldung zum Wöhler Power Partner-Programm erklärt der Power Partner sein Einverständnis, dass seine Daten durch Wöhler für Marketingaktionen, insbesondere für Mailings, E-Mail-Marketing und zu Zwecken der Marktforschung verarbeitet und genutzt werden.
- Es werden keine Daten an Adresshändler oder vergleichbare Institutionen weitergegeben.
- Power Partner können ihr Einverständnis zu 3c gemäß § 28 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz jederzeit durch schriftliche Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Wöhler widerrufen.
4. Änderungen
- Der Power Partner ist verpflichtet, Änderungen seiner in der Anmeldung angegebenen Adresse oder Bankverbindung, inkl. Erteilung einer aktualisierten Einzugsermächtigung zur Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH, unverzüglich in schriftlicher bzw. fernmündlicher Form an das Wöhler Power Partner-Service-Center zu melden.
- Die Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH behält sich vor, das Wöhler Power Partner-Programm ganz oder teilweise unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Power Partner einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
- Die Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH behält sich ferner vor, diese Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist.
- Änderungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden den Power Partnern per Email unter der letzten uns bekanntgegebenen Anschrift mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung gemäß Ziff. 1d kündigen oder bereits innerhalb dieser Frist die Wöhler Kundennummer zur Erlangung einer Wöhler-Leistung nutzen. Hierauf werden die Power Partner in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
5. Sonstiges
- Sofern einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder nach Eintritt in das Wöhler Power Partner-Programm unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
- Lieferungen und Leistungen erfolgen solange der Vorrat reicht, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung oder schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wöhler Power Partner-Programm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Paderborn.
Verantwortlich für den Inhalt:
Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH
Schützenstraße 41
D-33181 Bad Wünnenberg
Telefon: +49 29 53 - 73 100
Telefax: +49 29 53 - 73 250
E-Mail: info@woehler.de
Internet: www.woehler.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Dipl.-Phys. Johannes Lötfering
Dr.-Ing. Stephan Ester
Bad Wünnenberg, im Oktober 2009